Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brauhaus Päffgen

Brauerei Päffgen GmbH & Co. KG

Sehr geehrte Gäste,

unser Team vom Brauhaus Päffgen freut sich sehr, Sie als Gäste in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Wir sind eine der traditionellsten Hausbrauereien im Kölner Raum und bestehen nun bereits seit über 140 Jahren.  Unser erstes Gebot ist es, Ihnen in uriger und gemütlicher Atmosphäre einen tollen Aufenthalt mit frischem Kölsch und leckeren Speisen zu bieten.

Bei aller Tradition und Brauchtumspflege sind aber auch wir gebunden, folgende Bedingungen als rechtliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen vorzugeben. Nachfolgende Bedingungen werden bei Auftragserteilung bzw. Annahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen unserer Gäste, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennen, sind unwirksam.

1. Auftraggeber

Der Auftraggeber erklärt, dass er berechtigt ist, den Auftrag in vollem Umfang zu erteilen. Er haftet als Gesamtschuldner. Er ist der unmittelbare Ansprechpartner für die Restaurantleitung bezüglich des Veranstaltungsumfanges.

2. Angebot und Reservierung

Unser Angebot ist freibleibend. Reservierungen nehmen wir telefonisch und schriftlich per E-Mail entgegen; auf Wunsch erfolgt eine schriftliche Rückbestätigung. Selbstverständlich kann eine persönliche Reservierung auch in unseren Räumen beim jeweiligen Restaurantleiter stattfinden. Die Reservierung ist verbindlich. Nach schriftlicher Auftragserteilung des Kunden mit der entsprechenden Bestätigung unsererseits gilt der Vertrag als geschlossen.

Unser Haus stellt gemäß den angegebenen Anforderungen hinsichtlich der Veranstaltung die geeigneten Räumlichkeiten für die zu vereinbarende Vertragsdauer zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Bereiche in unserem Haus besteht nicht. Bei Stornierung des Auftrages oder Teilen davon, gleich aus welchem Grunde, übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten.

Die Bewirtung erfolgt entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung oder den Festlegungen im Angebot und ist verbindlich. Sollte unser Haus an der Erfüllung seiner durch den Vertrag definierten Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, nicht erbringen können, so sind wir von der Lieferungs- und Leistungspflicht frei. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen nicht.

3. Ausgleich der Forderung und Zahlungsmodalitäten

Das Zahlungsziel ist grundsätzlich sofort ab Rechnungsstellung rein netto Kasse, es sei denn, es gibt eine anders lautende, schriftliche Vereinbarung. Die Zahlung erfolgt mit Bargeld oder per EC-Karte. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sind wir berechtigt, jederzeit Barzahlung zu verlangen. Eine Überweisung des Betrages ist nur nach Rücksprache möglich. Das Zahlungsziel ist 8 Tage nach Rechnungserstellung netto Kasse.

Bei Zahlungsverzug behalten wir es uns vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen gültigen Zinssätze zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Wir behalten uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich sämtlicher Nebenforderungen vor.

4. Rücktritt, Stornierung und Ausfall gemeldeter Teilnehmerzahl

Bei rechtzeitiger und schriftlicher Benachrichtigung können Aufträge beidseitig ohne Folgekosten storniert werden. Folgende Fristen werden für eine rechtzeitige Stornierung zugrunde gelegt. Die Anzahl der Tage bezieht sich auf die Wochentage vor der Veranstaltung:

Reservierte Teilnehmerzahl

Stornierungsfrist

Bis 10 Personen

1 Tag

Bis 25 Personen

2 Tage

Über 25 Personen

5 Tage

Eine Reduzierung (Teilstornierung) der Personenzahl kann immer bei einem Anteil von maximal 15 % der gemeldeten Gesamtpersonenzahl bis 14:00 Uhr am Tag der Veranstaltung ausschließlich telefonisch kostenfrei erfolgen.

Bei verspäteter Stornierung oder Ausfall von mehr als 15% der gemeldeten Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, eine Kostenpauschale von 20,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro ausgefallener Person zu erheben.

6. Beanstandungen

Sollte unsere Bewirtung dem Auftraggeber Anlass zur Beanstandung geben, von denen der Auftraggeber auch nur im Entferntesten annehmen kann, dass diese unmittelbar zu beheben ist, muss diese unverzüglich und zunächst mündlich dem Restaurantleiter mitgeteilt werden. Preisreduktionen aufgrund begründeter Beanstandungen kann unser Haus nur zugestehen, wenn die schriftlich reklamierte Bewirtung trotz rechtzeitiger Meldung nicht behoben werden konnte. Der Umtausch von vom Gast falsch bestellter Speisen und Getränke ist ausgeschlossen.

7. Haftung

Mit der Annahme der Bewirtung und Nutzung durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Schaden, Bruch, Schwund und Verlust, sowie für die Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten, sowie daraus resultierender Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Zugesicherte Eigenschaften müssen von unserem Hause in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben sein, andernfalls ergeben sich keine Ansprüche des Auftraggebers. Für unmittelbare Schäden aus Lieferungen und Leistungen, die durch uns zu vertreten sind, haftet unser Unternehmen. Die Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für eventuelle Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für eingebrachte Garderobe und Wertgegenstände der Gäste wird nicht gehaftet.

8. Preise

Die dem Gast überlassenen Speisen- und Getränkekarten sind unverbindlich. Es gelten die Preise des jeweiligen dem Vertrag zugrunde liegenden Angebots; diese sind nicht übertragbar. Alle Preisangaben sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Vergehen zwischen der schriftlichen Reservierung und dem Veranstaltungstag mehr als 60 Tage, so sind wir berechtigt, die jeweils gültigen Preise zur Anwendung zu bringen. Mit dem Erscheinen einer neuen Speisen- und Getränkekarte erlöschen alle anderen veröffentlichten Karten.

Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern oder ergänzen, bedürfen der Schriftform um Gültigkeit zu erlangen. Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksam gewordenen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche Abrede schriftlich zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Sonstiges

Die von unserem Hause erstellten Angebote, Konzepte und Kalkulationen unterliegen dem Urheberschutz und dürfen, auch nicht auszugsweise, Dritten zugänglich oder im Falle der Nicht–Beauftragung zur Anwendung gebracht werden. Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung für Verträge mit Nicht-Kaufleuten, von anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen abgesehen. Es gelten die AGB in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.